Häufige Fragen
Anmelden
Wann muss ich mich anmelden?
Wenn die Energie langsam schwindet ist es sinnvoll, sich Gedanken über einen Heimeintritt zu machen: So besteht auch die Möglichkeit sich bewusst nach einem Heim umzusehen, Besichtigungen zu machen, um dann eine Entscheidung treffen zu können.
Was passiert nach meiner Anmeldung?
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und kommen auf unsere Warteliste. Damit wir diese aktuell halten können, kontaktieren wir Sie regelmässig. Wir sind Ihnen aber dankbar, wenn Sie uns über veränderte Situationen Ihrerseits auf dem Laufenden halten.
Muss ich nach einer Anmeldung bei einem freien Platz eintreten?
Wir unterscheiden zwischen vorsorglichen und dringlichen Anmeldungen.
Vorsorgliche Anmeldung: Bei einem freien Heimplatz werden Sie nicht informiert. Vorsorgliche Anmeldungen können jederzeit in dringlich geändert werden.
Dringliche Anmeldung: Wenn Ihre Anmeldung auf der Dringlichkeitsliste steht, werden Sie bei einem geeigneten freien Heimplatz kontaktiert. Wir gehen davon aus, dass Sie danach innerhalb von 10-14 Tagen eintreten werden.
Eintritt
Wann und wie werde ich über einen freien Platz informiert?
Wenn Ihre Anmeldung auf der Dringlichkeitsliste steht, werden Sie bei einem geeigneten freien Heimplatz kontaktiert.
Ich möchte möglichst rasch eintreten - was muss ich tun?
Ihre Anmeldung muss als dringlich erfolgen. Wir schätzen es, wenn Sie uns regelmässig über die aktuelle Situation auf dem Laufenden halten.
Was kann ich ins Heim mitnehmen?
Sie können ihre persönlichen Gegenstände, einzelne Möbel und Bilder selber mitnehmen. Ein Pflegebett, Nachttisch und Schrank werden durch uns zur Verfügung gestellt.
Was muss vor/bei einem Eintritt alles organisiert werden?
Beim Erledigen der Formalitäten werden Sie durch uns unterstützt. Sie erhalten von uns ein Merkblatt, damit nichts vergessen geht.
Aus organisatorischen Gründen müssen die Kleider beschriftet sein. Die Namensschilder werden durch uns organisiert.
Die üblichen Adressänderungen müssen beachtet werden.
Finanzielles und Recht
Was kostet ein Heimaufenthalt?
Die Kosten für einen Heimaufenthalt werden nach den Tarifregelungen des Kantons Bern festgelegt. Der Tagespreis für den Aufenthalt im Dändlikerhaus setzt sich aus Pensionskosten und Pflegekosten zusammen.
Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen um den Heimtarif zu begleichen, besteht ein Anrecht auf Ergänzungsleistungen. Diese sind bei der AHV-Zweigstelle anzufordern.
Welche finanziellen Abklärungen müssen getroffen werden?
Vor dem Heimeintritt sind keine besonderen Abklärungen nötig.
Wir richten uns nach den Vorgaben des Kantons, dadurch ist der Heimaufenthalt für jedermann finanzierbar.
Was ist in der Heimtaxe nicht enthalten?
Persönliche Auslagen (Coiffeur, Podologin, Telefon- und TV-Anschluss etc.) sind nicht inbegriffen.
Leistungen der Pflege, Hotellerie und Betreuung sind im Tarif enthalten.
Wie werden die Pflegestufen errechnet?
Zur Ermittlung der Pflegestufe (Pflegeaufwandgruppe) wenden wir das vom Kanton und den Krankenkassen vorgegebene Bedarfserhebungs-Instrument RAI-NH/RUG an. Die Erhebung wird durch den behandelnden Arzt kontrolliert und unterschrieben.
Die erhobenen Pflegestufen müssen nach Vorgaben des Kantons und der Krankenkassen mindesten halbjährlich kontrolliert und neu erhoben werden.
Was ist ein Vorsorgeauftrag, welchem Zweck dient er?
Den Vorsorgeauftrag benötigen Sie für den Fall, dass Sie urteilsunfähig werden. Dies kann zum Beispiel nach einem Unfall oder als Folge einer Erkrankung geschehen. Im Vorsorgeauftrag bestimmen Sie selbst, wer in diesem Fall Ihre Interessen vertreten soll.
Der Vorsorgeauftrag umfasst drei Vertretungsbereiche. Sie können für jeden Bereich eine andere Vertretungsperson bestimmen oder eine Person mit allen drei Bereichen beauftragen (vgl. ZGB Art. 360ff).
Personensorge
Vermögenssorge
Vertretung im Rechtsverkehr (Pro Senectute)
Der Vorsorgeauftrag muss handschriftlich verfasst werden. Ist dies nicht mehr möglich, muss er notariell beglaubigt werden.
Ein Vorsorgeauftrag ist nicht Bedingung für einen Heimeintritt
Pflege / Betreuung / Aktivierung
Kann ich meinen Hausarzt behalten?
Sie können Ihren Hausharzt beibehalten. Im Dändlikerhaus besteht freie Artzwahl. Sie dürfen aber jederzeit zu unserem Heimarzt, Dr. Colombo in Lützelflüh, wechseln.
Kann ich auch bei schwerer Pflegebedürftigkeit im Dändlikerhaus bleiben?
Ja. Wir bieten eine 24-Stunden Pflege und Betreuung an, die gewährleistet, dass Sie bis zum Tod im Dändlikerhaus bleiben können. Ausgenommen davon sind akutmedizinische Versorgungen (z.B. operativer Eingriff), die im Spital erfolgen müssen.
Ist eine Patientenverfügung beim Eintritt notwendig?
Diese ist nicht notwendig. Wir begrüssen es aber, wenn eine besteht oder unterstützen Sie nach Ihrem Eintritt beim Ausstellen.
Die Patientenverfügung regelt Vorgehensweisen bei schwerer Pflegebedürftigkeit und Fragen der Sterbebegleitung. Es wird empfohlen, die Verfügung in Absprache mit den Angehörigen / Vertrauenspersonen auszufüllen.
Eine Patientenverfügung stellt für die Angehörigen und das Pflegepersonal eine erhebliche Entlastung bei Entscheidungen dar.
Detaillierte Auskunft gibt unsere Wegleitung.
Falls Sie Interesse an unserer Patientenverfügung haben, kann diese bei uns kostenlos angefordert werden->
Welche Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es für mich?
Wer kann und will, kann in Haus und Garten mithelfen. Persönliche Hobbys können nach Möglichkeit weiterhin gepflegt werden.
Wohnen
Kann ich meine eigenen Möbel mitnehmen?
Sie können einzelne Möbel selber mitnehmen. Ein Pflegebett, Nachttisch und Schrank werden durch uns zur Verfügung gestellt.
Können wir als Ehepaar eintreten?
Wir bieten 2 Ehepaarzimmer an. Der Eintrittsablauf muss individuell geregelt werden.
Besuchszeiten?
Es bestehen keine Besuchszeiten. Wir freuen uns, wenn Sie Ihre Kontakte weiterhin pflegen können. Besucher sind jederzeit willkommen.
Verfügt mein Zimmer über einen Telefon-/ Internet- / TV-Anschluss?
Jedes Zimmer verfügt über einen Telefon- und TV-Anschluss sowie über WIFI-Empfang.
Wie werden Transportfahrten organisiert?
Wenn eine Fahrt durch Angehörige nicht möglich ist, bieten wir Hilfestellung bei der Organisation der Transporte durch den Rotkreuz-Fahrdienst.
Welche Vorteile bietet das Dändlikerhaus?
Wir bieten ein familiäres Zuhause in einem persönlichen, übersichtlichen Heim mit moderner Infrastruktur und freundlicher Atmosphäre.
Das überdurchschnittlich grosse Angebot an Aktivitäten und Beschäftigungsmöglichkeiten ist für alle Bewohner und Bewohnerinnen offen.
Der grosse Garten bietet die Möglichkeit zum Spazieren und Verweilen in geschütztem Rahmen.